Antrag: Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen Hund (bestimmte Rassen / gefährliche Hunde)

Antrag nach § 4 LHundG NRW

Hinweis:

Für diesen Antrag müssen Sie sich authentifizieren (digital ausweisen). Hierfür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • bestehendes BundID-Konto (mit eID-Funktion des Personalausweises, Unionsbürgerkarte oder elektronischem Aufenthaltstitel)
  • eID-Funktion des Ausweises (über den "Gastzugang" der BundID)

Mit einem Klick auf "LogIn BundID / eID" gelangen Sie zur Anmeldeseite der BundID. Nach der Authentifizierung werden Sie auf diese Seite zurückgeleitet und können das Formular ausfüllen und absenden.

Grundlegendes


Ausfüllhinweis

Auf den nachfolgenden Seiten werden grundlegende Angaben zum Antrag abgefragt. Hierbei geht es unter anderem um 

  • die hundehaltende Person,
  • den Hund,
  • Ihre Sachkunde.

Abschließend haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Unterlagen beizufügen. Soweit Nachweise erforderlich sind, werden diese an der jeweiligen Stelle gleich abgefragt.

Im Formular wird teilweise über Links auf weiterführende Informationen und Rechtshintergründe verwiesen. Für die Inhalte ist die publizierende Stelle zuständig.


Hinweise zur Erlaubnis

Grundlage für die Antragstellung ist § 4 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW)

 

Die Erlaubnis wird erst erteilt, wenn alle Haltungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Unterbringung des Tieres durch die Mitarbeiter der Ordnungsbehörde überprüft wurde. Hierbei wird überprüft, ob die Räumlichkeiten, die der Zucht, der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienen, eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere Unterkunft ermöglichen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die körperliche Unversehrtheit von Mensch und Tier nicht gefährdet wird.

Antrag: Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen Hund (bestimmte Rassen / gefährliche Hunde)

Hundehaltende Person

Ihre Daten

Angaben zum Hund

Es handelt sich um:

Gefährliche Hunde im Sinne von § 3 Absatz 2 Landeshundegesetz sind Hunde der Rassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Als Hunde bestimmter Rassen im Sinne von § 10 Absatz 1 Landeshundegesetz gelten Hunde der Rassen: Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu, deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden. Kreuzungen in diesem Sinne sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin / der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung in vorbezeichneten Sinne nicht vorliegt.
Bitte das Alter in Jahren angeben, wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist.

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Erklärung über die notwendigen Voraussetzungen dieser Hundehaltung

Versicherungsschutz

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Sachkunde

Link zu § 11 der Bundes-Tierärzteordnung
Link zu § 11 Tierschutzgesetz
Link zu § 10 Absatz 3 Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

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Weitere Anlagen

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Ausfüllvorgang abschließen

 

Das Formular ist jetzt vollständig ausgefüllt.

 

Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen und/oder anpassen möchten, können Sie mit einem Klick auf "zurück" in das Formular zurückkehren.

 

Mit einem Klick auf "senden" können Sie das Formular einreichen.

Speichern und später fortsetzen

Wenn Sie das Formular zwischenspeichern möchten, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an und drücken auf speichern.

An diese E-Mail-Adresse versendet das System einen Link, über den Sie das Formular mit den bisherigen Eingaben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen können.

Antrag: Erteilung einer Haltungserlaubnis für einen Hund (bestimmte Rassen / gefährliche Hunde)

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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