SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Stadt Hilden, Zahlungen zum unten genannten Kassenzeichen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Hilden auf mein Konto gezogenen Lastschriften mit Gläubiger-ID E06HIL00000176110 einzulösen. Diese Ermächtigung kann ich jederzeit widerrufen.
Das genannte Kreditinstitut wird von mir angewiesen, diese Lastschrift einzulösen. Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann vom Kreditinstitut die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bin ferner damit einverstanden, dass das angegebene Girokonto auch für Erstattungen verwendet wird. Die Mandatsreferenznummer wird von der Stadt Hilden vergeben.
Das Kombimandat gilt für alle Forderungen, die im Zusammenhang mit diesem Antrag jetzt und künftig entstehen.
Hinweis:
Wenn ich bei der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für Grundabgaben nichts Gegenteiliges mitteile, hat dieses auch Gültigkeit für die Schmutzwassergebühren.
Mir ist bekannt, dass bei eventuellen Rücklastschriften zusätzliche Gebühren zu meinen Lasten anfallen. Die zu den jeweiligen Zahlungsverpflichtungen anfallenden Nebenforderungen (z. B. Mahngebühren) werden wie die Hauptforderungen abgebucht.