Datenschutz
Einführung
Personendaten
Grundstücksdaten
Abschluss

Einsicht in das Baulastenverzeichnis

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Einführung

Auf den folgenden Seiten können Sie eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen.
Zunächst geben Sie Ihre Personendaten an, danach die Daten zu dem Grundstück, für das die Auskunft beantragt wird. 


Information über die Gebührenhöhe

Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVwGebO NRW) und des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVwGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis folgende Gebühren zu entrichten:

Tarif 2.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50 € bis 200 € je Grundstück

 

Tarif 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht
30 € je Grundstück

Antragstellende Person

Neben natürlichen Personen gibt es juristische Personen und Personengesellschaften.
Die Definition:

Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind
  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Natürliche Person

Juristische Person / Personengesellschaft


Kontaktperson / Vertretungsberechtigte Person

kurzfristig erreichbar

Grundstücksdaten






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