Anzeige: Haltung eines großen Hundes (§ 11 LHundG NRW)

Hinweise


Anmeldepflicht

Als großer Hund im Sinne dieses Gesetzes gelten Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen.


Kosten

Gemäß Tarifstellennummer 6.10.1.10 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung ist die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen gebührenpflichtig. Es erfolgt ein gesonderter Gebührenbescheid in Höhe von 25,00 €.

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Hundehaltende Person

Achten Sie bei Zustimmung bitte regelmäßig auf Ihre E-Mail-Eingänge und Ihren SPAM-Ordner.

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Angaben zum Hund

Bitte das Alter in Jahren angeben, wenn das Geburtsdatum nicht bekannt ist.

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Versicherung / Sachkunde

Ich*

§ 11 der Bundes-Tierärzteordnung

§ 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a) beziehungsweise b) des Tierschutzgesetzes
§ 10 Absatz 3 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen


Erklärungen zur Hundehaltung

Ich besitze die für die Hundehaltung notwendige Zuverlässigkeit.
Ich versichere daher, dass ich in den letzten fünf Jahren nicht wegen

  • vorsätzlichen Angriffs auf das Leben oder die Gesundheit, Vergewaltigung, Zuhälterei, Landfriedensbruchs oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat oder einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen,
  • einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat,
  • einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz

rechtskräftig verurteilt worden bin.

Ich versichere weiterhin, dass ich nicht

  • gegen die Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Hundeverbringungsgesetzes und Hundeeinfuhrbeschränkungsgesetzes, dessen
    Waffengesetzes, des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Sprengstoffgesetzes oder des Bundesjagdgesetzes verstoßen habe,
  • wiederholt oder schwerwiegend gegen Vorschriften des Landeshundegesetzes beziehungsweise der ehemaligen Landeshundeverordnung verstoßen habe,
  • auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung nach § 1896 des Bürgerlichen Gesetzbuches betreut werde oder
  • trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig bin.

Mir ist bekannt, dass große Hunde in Wohngebieten nur angeleint und unter Aufsicht geführt werden dürfen.

 

Ferner ist mir bekannt, dass Ordnungswidrigkeiten nach dem Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen gemäß § 20 Absatz 3 Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndetwerden können.


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Ergänzungen / Anlagen


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Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

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Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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