Terminvereinbarung Rentenauskunft

Sie haben hier die Möglichkeit einen Termin für Angelegenheiten des Versicherungsamtes zu buchen.
Der Terminkalender wird stundengenau jeweils für 3 Monate im Voraus freigeschaltet.

 

Nur an den folgenden Wochentagen sind Termine stündlich möglich:

Dienstag         14 Uhr und 15 Uhr

Donnerstag       8 Uhr bis 12 Uhr

 

Wählen Sie bitte Ihr Anliegen aus, damit Sie zur Terminbestätigung bereits entsprechend passende Informationen für den anstehenden Termin erhalten (z.B. welche Unterlage zum Termin erforderlich sind).

 

Hinweis: Sofern kein Termin buchbar ist, dann sind 3 Monate im Voraus alle Termine bereits vergeben.

 

 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, an den folgenden Termine Unterlagen ein- oder nachzureichen (bitte beachten Sie, dass zu diesen Zeiten grundsätzlich keine Auskünfte in Versicherungsangelegenheiten erteilt werden):

Dienstag           9 Uhr bis 12 Uhr

Donnerstag     15 Uhr bis 18 Uhr

 

Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden:

 

Kostenloses Servicetelefon:
Mo - Do von 08:00 bis 19:00 Uhr
Fr von 08:00 bis 15:30 Uhr

Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0211 937-0
Telefax: 0211 937-3096

 

Homepage Deutsche Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html

 

Deutsche Rentenversicherung Kontaktformular:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Rheinland/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontaktformular/kontaktformular_node.html

Terminvereinbarung Rentenauskunft

Terminbuchung


Hinweis:

Die Antragstellung auf Altersrente ist maximal drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn möglich.


Tage mit freien Terminen          Tage ohne verfügbare Termine          

Tage mit freien Terminen          Tage ohne verfügbare Termine          

Personendaten

Hinweis:

Die Rentenauskunft der Stadt Hilden steht ausschließlich Hildener Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung.


Falls Sie in der Vergangenheit Auslandszeiten verbracht haben, kann dies Auswirkungen auf Ihre Rentenansprüche und Ihre Altersvorsorge haben. Es ist wichtig, diese Zeiten bei der Rentenberatung anzugeben, damit wir Ihre individuelle Situation umfassend bewerten können.

Auslandszeiten können beispielsweise Arbeitsaufenthalte, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste oder längere Reisen umfassen. Je nach dem Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts gibt es unterschiedliche Regelungen zur Rentenversicherung, die Ihren Anspruch beeinflussen können.



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Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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