Datenschutz-hinweise
einzureichende Unterlagen
Personendaten
weitere Angaben
abschließende Hinweise

Antrag auf Ehefähigkeitszeugnis bei Eheschließung im Ausland

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Vorprüfung und einzureichende Unterlagen


Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig. Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem für Sie zuständigen Standesamt auf.

Bitte füllen Sie die nachfolgende schriftliche Anmeldung zur Eheschließung aus und schreiben eine E-Mail an ehe@hilden.de, um uns mitzuteilen, unter welcher Rufnummer wir Sie für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren sollen.

Zur Anmeldung klicken Sie auf „weiter“.

Bitte füllen Sie die nachfolgende schriftliche Anmeldung zur Eheschließung aus und schreiben eine E-Mail an ehe@hilden.de, um uns mitzuteilen, unter welcher Rufnummer wir Sie für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren sollen.

Zur Anmeldung klicken Sie auf „weiter“.

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen im Standesamt Hilden ein:

Bis auf die Kopie der Ausweise sind ALLE Dokumente im Original einzureichen. Kopien oder Übersetzungen ohne Original können für die Prüfung nicht genutzt werden.

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Zu dem Formular gelangen Sie, indem Sie auf "weiter" klicken. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen es unterschrieben im Standesamt Hilden ein. 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (original)
  • Kopie Personalausweise/Reisepässe (amtliche Ausweise) beider Eheleute
  • für Beteiligte, die nicht in Hilden gemeldet sind: erweiterte Meldebescheinigung (original)
  • ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamer Kinder (original). 
    (Hinweis: die Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde ist KEINE beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Geburtsstandesamt.)

Personenstandsurkunden, deren Register in Hilden geführt werden (z.B. Geburt in Hilden) müssen nicht eingereicht werden.

Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen im Standesamt Hilden ein:

Bis auf die Kopie der Ausweise sind ALLE Dokumente im Original einzureichen. Kopien oder Übersetzungen ohne Original können für die Prüfung nicht genutzt werden.

  • Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses. Zu dem Formular gelangen Sie, indem Sie auf "weiter" klicken. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen es unterschrieben im Standesamt Hilden ein. 
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsenregister (original)
  • Kopie Personalausweise/Reisepässe (amtliche Ausweise) beider Eheleute
  • für Beteiligte, die nicht in Hilden gemeldet sind: erweiterte Meldebescheinigung (original)
  • ggf. Geburtsurkunden aller gemeinsamer Kinder (original)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Aufhebungsvermerk oder Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners der letzten Vorehe (original).
    (Hinweis: die Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde ist KEINE beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Geburtsstandesamt.)

Personenstandsurkunden, deren Register in Hilden geführt werden (z.B. Geburt in Hilden oder vorherige Eheschließung in Hilden) müssen nicht eingereicht werden.

Bitte füllen Sie die nachfolgende schriftliche Anmeldung zur Eheschließung aus und schreiben eine E-Mail an ehe@hilden.de, um uns mitzuteilen, unter welcher Rufnummer wir Sie für ein persönliches Beratungsgespräch kontaktieren sollen.

Zur Anmeldung klicken Sie auf „weiter“.

Personendaten

Möchten Sie den Antrag mit der eID-Funktion Ihres Ausweises oder Ihrem BundID-Konto weiter ausfüllen?

 

Ihr Vorteil: Bei Nutzung der eID oder der BundID kann der Antrag direkt übermittelt werden. Ein Ausdruck des Formulars und das händische Unterschreiben entfällt.

 

Voraussetzung: Beide Eheschließenden müssen die eID-Funktion Ihres Ausweises (Personalausweis oder Unions-Bürgerkarte) und/oder jeweils ein BundID-Konto mit eID-Funktion eingerichtet haben.

Personendaten - Eheschließende/r 1

Angaben Eheschließende/r 1

Anschrift des Nebenwohnsitzes

???

Vorehe 1:


Vorehe 2:


Vorehe 3:



Eine Gütergemeinschaft liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zusammen mit den gemeinsamen Kindern über das verbliebende Vermögen verfügt.



Geschäftsunfähig ist:

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
  2. wer sich in einem die Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur ein vorübergehender ist.

 

Personendaten - Eheschließende/r 2

Angaben Eheschließende/r 2

Anschrift des Nebenwohnsitzes

Vorehe 1:


Vorehe 2:


Vorehe 3:



Eine Gütergemeinschaft liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zusammen mit den gemeinsamen Kindern über das verbliebende Vermögen verfügt.



Geschäftsunfähig ist:

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
  2. wer sich in einem die Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur ein vorübergehender ist.

 

Personendaten

Sie haben sich dafür entschieden, sich digital auszuweisen (authentifizieren).

Im Folgenden können Sie und Ihr/e Partner/in sich mit der eID-Funktion Ihres jeweiligen Ausweies oder mit einem bestehenden BundID-Konto (inkl. eID-Funktion) authentifizieren. 

 

Das Formular ist so aufgebaut, dass zunächst Sie oder Ihr/e Partner/in sich als erste Person digital ausweisen und das Formular ausfüllen und danach - weiterhin im gleichen Formular - die jeweils andere Person.

 

Klicken Sie einfach auf den Button "Login eID / BundID / Eheschließende*r 1 und folgen den Anweisungen.

Personendaten - Eheschließende/r 1 (eID / BundID)

Angaben Eheschließende/r 1
ELSTER spezifisches Länderkürzel nach ISO 3166-1 ( ALPHA-2). Bei Inlandsadressen: DE

Anschrift des Nebenwohnsitzes

Vorehe 1:


Vorehe 2:


Vorehe 3:



Eine Gütergemeinschaft liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zusammen mit den gemeinsamen Kindern über das verbliebende Vermögen verfügt.



Geschäftsunfähig ist:

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
  2. wer sich in einem die Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur ein vorübergehender ist.

 

Personendaten

Sie haben sich dafür entschieden, sich digital auszuweisen (authentifizieren).

Als nächstes ist die jeweils andere Person an der Reihe, sich mit der eID-Funktion Ihres Ausweies oder mit Ihrem bestehenden BundID-Konto (inkl. eID-Funktion) zu authentifizieren. 

 

Klicken Sie einfach auf den Button "Login eID / BundID / Eheschließende*r 2 und folgen den Anweisungen.

Personendaten - Eheschließende/r 2 (eID / BundID)

Angaben Eheschließende/r 2
ELSTER spezifisches Länderkürzel nach ISO 3166-1 ( ALPHA-2). Bei Inlandsadressen: DE

Anschrift des Nebenwohnsitzes

Vorehe 1:


Vorehe 2:


Vorehe 3:



Eine Gütergemeinschaft liegt vor, wenn der überlebende Ehegatte zusammen mit den gemeinsamen Kindern über das verbliebende Vermögen verfügt.



Geschäftsunfähig ist:

  1. wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat
  2. wer sich in einem die Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet, sofern nicht der Zustand seiner Natur ein vorübergehender ist.

 

Weitere Angaben

Abschließende Hinweise

Uns ist bekannt, dass unsere Angaben zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung dienen und wir auch Angaben zu Ehehindernissen zu machen haben, die sich aus einer ausländischen Staatsangehörigkeit eines Eheschließenden ergeben. Soweit wir davon betroffen sind, werden wir noch über Besonderheiten ausländischer Rechtsordnungen informiert werden.

Alle vorstehenden Angaben haben wir nach bestem Wissen gemacht. Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben rechtlich geahndet werden können.

Wir haben nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte. Wir werden alle vor der Eheschließung eintretende Änderungen umgehend dem Standesamt Hilden (ehe@hilden.de) mitteilen.

Die erforderlichen Unterlagen reichen wir dem Standesamt innerhalb der nächsten 14 Tage ein. Verzögerungen teilen wir dem Standesamt unverzüglich mit.

 


Hinweis:

Personenstandsregister, die in Hilden geführt werden, müssen nicht extra beim Standesamt Hilden beantragt werden. Dies sind Geburtenregister bei Geburten in Hilden, Eheregister, sofern die Ehe in Hilden geschlossen wurde und Auszüge aus dem Lebenspartnerschaftsregister sofern die Lebenspartnerschaft in Hilden begründet wurde.

Personen die in Hilden wohnen, müssen keine erweiterte Meldebescheinigung einreichen.


Ausfüllvorgang abschließen

 

Das Formular ist jetzt vollständig ausgefüllt.

 

Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen möchten, können Sie mit einem Klick auf "Vorschau" Ihre Angaben einsehen. Um Änderungen vorzunehmen, können Sie mit einem Klick auf „zurück“ in das Formular zurückkehren.

 

Mit einem Klick auf "senden" können Sie das Formular einreichen.

 

Speichern und später fortsetzen

Wenn Sie das Formular zwischenspeichern möchten, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an und drücken auf speichern.

An diese E-Mail-Adresse versendet das System einen Link, über den Sie das Formular mit den bisherigen Eingaben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen können.

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