Herzlich Willkommen bei dem Traukalender des Standesamtes der Stadt Hilden

 

Hier können Sie Ihren Wunschtermin bis zu 6 Monate im Voraus reservieren.

 

An Ihrem besonderen Tag begrüßen wir Sie zu Ihrer Eheschließung in unserem Trauzimmer im Rathaus, im historischen Ratssaal des Alten Rathauses oder auch gerne im Haus Hildener Künstler.

Alle Räumlichkeiten sind barrierefrei zugänglich.

 

Bitte beachten Sie, dass bei einigen Trauorten und -tagen zusätzliche Kosten anfallen.

 

Das Trauzimmer

Das frisch renovierte Trauzimmer besticht durch die moderne Eleganz und bietet Platz für 20 Personen.

 

Der Ratssaal

Das Bürgerhaus in der Mittelstraße 40 war 90 Jahre lang das Rathaus der Stadt Hilden. Im denkmalgeschützten ehemaligen Ratssaal begleiten Sie Historie und bemalte Glasfenster bei Ihrer Trauung. Der Saal bietet Platz für 40 Personen.

 

Das Haus Hildener Künstler (H6)

"Ja" sagen im Haus Hildener Künstler (H6): Wo Kunst und Liebe sich begegnen.

Wenn Sie einen außergewöhnlichen Ort für Ihre Eheschließung suchen, der Romantik, Stil und Kreativität vereint, ist das Haus Hildener Künstler die perfekte Kulisse für den schönsten Tag Ihres Lebens.

Das historische, denkmalgeschützte Fachwerkhaus mit seiner weitläufigen Gartenanlage bietet heute verschiedenen lokalen Künstlerinnen und Künstlern eine Örtlichkeit, um ihre Kunstwerke zu gestalten und auszustellen. 

 

„Zu zweit um zwei" Trauungen

Sie möchten Familie und Freunde überraschen oder an Ihrem besonderen Tag nur für sich alleine sein?

Es gibt viele gute Gründe, aus denen die standesamtliche Trauung nur in ganz kleinem Rahmen - zu zweit - stattfinden soll.

Zu zweit um zwei haben Sie im Standesamt Hilden die Möglichkeit „JA“ zu sagen, wenn Sie auf eine Traurede, Gäste und Trauzeugen verzichten möchten.

(Ausschließlich im Standesamt möglich).


Hinweis:
Die buchbaren Termine werden minutengenau 26 Kalenderwochen (6 Monate) im Voraus freigeschaltet.

Für Trauungen im alten Ratssaal und im Haus Hildener Künstler sowie für Samstagstrauungen fallen zusätzliche Kosten an. Die Kosten können Sie der aktuell gültigen Gebührensatzung entnehmen. 

Terminanfragen für kurzfristige Eheschließungen richten Sie bitte an standesamt@hilden.de.




Hinweis:
Der Termin wird erst nach erfolgreicher Prüfung der Ehevoraussetzungen verbindlich vom Standesamt bestätigt.

 

Für die verbindliche Terminbestätigung durch das Standesamt ist eine gültige Eheanmeldung erforderlich. Den Link zur Anmeldung erhalten Sie automatisch per Mail mit der Bestätigung der Terminreservierung.

 

Das ausgefüllte Anmeldeformular ist von beiden Verlobten zu unterschreiben. Das unterschriebene Antragsformular reichen Sie mit den weiteren originalen Unterlagen beim Standesamt Hilden ein. Die Prüfzeit beträgt ca. 4 Wochen. Nach abgeschlossener Prüfung erhalten Sie die verbindliche Terminbestätigung per Post.

 

Sollten Sie innerhalb der nächsten 14 Tage keine Unterlagen einreichen oder sich nicht mit dem Standesamt Hilden in Verbindung setzen, wird Ihr reservierter Termin automatisch abgesagt und wieder öffentlich zur Verfügung gestellt.



Traukalender Standesamt Hilden

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.