Ich ermächtige das zuständige Finanzamt, die Steuerberaterin/den Steuerberater, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und sonstige Stellen (zum Beispiel Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und -versicherungen) Auskunft über meine Einkommensverhältnisse zu erteilen.
Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten an Vermieterinnen und Vermieter
Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Anschrift, meine Telefonnummer sowie die in der Mieter-Selbstauskunft hinterlegten Daten bei beantragter Wohnungsvermittlung an Vermieterinnen und Vermieter frei gemeldeter Wohnungen weitergeleitet werden.
Hinweis gemäß Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Personenbezogene Daten dürfen erhoben, gespeichert, verändert und genutzt werden (§§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 DSG NRW, hier in Verbindung mit Punkt 2.1 WNB). Gemäß § 4 DSG kann die Einverständniserklärung zur Speicherung freiwilliger Angaben (mit * gekennzeichnete Daten) jederzeit widerrufen werden. Eine spezielle Wohnungsvermittlung ist dann in diesem Fall nicht mehr möglich.
Gültigkeit Wohnberechtigungsschein und Registrierung/Wiederholungsantrag
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für 1 Jahr gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres keine Wohnung gefunden haben, können Sie einen Wiederholungsantrag stellen. Reichen Sie hierzu Ihren Antrag im Monat des Ablaufs des WBS beim Wohnungsamt ein.
Gebühr
Für die Erteilung eines WBS wird eine Gebühr von bis zu 20 Euro erhoben. Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaberinnen und Inhaber des Itterpasses ist die Ausstellung eines WBS kostenfrei.