Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (WBS)

Datenschutzhinweise

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Antragstellende Person



Folgende Aufenthaltstitel können zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins berechtigen:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Visum
  • Fiktionsbescheinigung


Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.



Schwerbehinderung / Pflegegrad

Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Haushaltsangehörige



Folgende Aufenthaltstitel können zur Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins berechtigen:
  • Aufenthaltserlaubnis
  • Duldung
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Visum
  • Fiktionsbescheinigung

Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Sie können mehrer Haushaltsmitgilder erfassen, indem Sie das Plus-Symbol anklicken

Einkommen

Hinweis:
Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen müssen die Einkünfte angegeben und entsprechende Nachweise vorgelegt werden.

Ich und eine haushaltsangehörige Person erzielen seit dem letzten Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) Einkommen als: (Mehrfachnennungen möglich)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommenserklärung oder
  • Lohnabrechnung des vergangenen Kalenderjahres (01.01 - 31.12.) und Lohnabrechnungen
    des aktuellen Kalenderjahres (01.01. - Monat vor Antragstellung) oder
  • Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Kalenderjahres und Lohnabrechnungen des aktuellen Kalenderjahres
    (01.01. - Monat vor Antragstellung) oder
  • Einkommensteuerbescheid des vergangenen Kalenderjahres und Lohnabrechnungen des aktuellen Kalenderjahres
    (01.01. - Monat vor Antragstellung)


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Ausbildungsvertrag
  • vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllte Einkommenserklärung oder
  • Lohnabrechnungen des vergangenen Kalenderjahres (01.01. - 31.12.) und Lohnabrechnungen des aktuellen Kalenderjahres
    (01.01. – Monat vor Antragstellung) oder
  • Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Kalenderjahres und Lohnabrechnungen des aktuellen Kalenderjahres
    (01.01. – Monat vor Antragstellung) oder
  • Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Kalenderjahres und Lohnabrechnungen desaktuellen Kalenderjahres
    (01.01. – Monat vor Antragstellung)


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • von der Einstellungsbehörde ausgefüllte Einkommenserklärung oder
  • Besoldungsabrechnungen des vergangenen Kalenderjahres (01.01. - 31.12.) und Besoldungsabrechnungen
    des aktuellen Kalenderjahres (01.01. – Monat vor Antragstellung) oder
  • Lohnsteuerbescheinigung des vergangenen Kalenderjahres und Besoldungsabrechnungen
    des aktuellen Kalenderjahres (01.01. – Monat vor Antragstellung) oder
  • Einkommenssteuerbescheid des vergangenen Kalenderjahres und Besoldungsabrechnungen
    des aktuellen Kalenderjahres (01.01. – Monat vor Antragstellung)
  • Nachweis über Beiträge zur privaten Krankenversicherung
  • Nachweis über Beiträge zur privaten Rentenversicherung


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Aktuelle Rentenbescheide (auch Mitteilungen der LVA, BfA und sonstiger Renten)


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Gewinn-/Verlust- bzw. Überschussrechnung und
  • Steuerbescheid des vergangenen Jahres oder Vorauszahlungsbescheid


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich
benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • BAföG-Bescheide bzw. Ablehnung
  • Unterhaltserklärung der Eltern und Zahlungsnachweis (Kontoauszüge), sofern Unterhalt gezahlt wird


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber ausgefüllte Einkommenserklärung oder
  • Lohnabrechnungen des vergangenen Kalenderjahres (01.01. - 31.12.) und Lohnabrechnungen
    des aktuellen Kalenderjahres (01.01. – Monat vor Antragstellung)


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bewilligungs-, Änderungs-, Zwischenbescheide (alle Seiten) des Arbeitsamtes über
  • Arbeitslosengeld I und Kontoauszug der letzten Überweisung


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Jobcenters über Bürgergeld
  • Aktueller Bewilligungsbescheid (alle Seiten) des Sozialamtes über Grundsicherung/Sozialhilfe


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Bescheid über das Elterngeld
  • Nachweis über Elternzeit
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsleistungen; auch bei Unterhalt nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)


Darüber hinaus können weitere Nachweise benötigt werden. Hierüber werden Sie schriftlich benachrichtigt.


Mit einem Klick auf das Plus-Symbol können Sie weitere Dateien hochladen.

Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Änderung der Einkommensverhältnisse / Unterhaltsleistungen

Wird sich Ihr Einkommen oder das Einkommen einer haushaltsangehörigen Person dauerhaft ändern?
Dauerhaft ist eine Veränderung dann, wenn sie im Antragszeitpunkt vorraussichtlich mindestens weitere 11 Kalendermonate dauert, zum Beispiel Tariferhöhungen, Änderungen der Arbeitsstelle oder des Arbeitsvertrages, Beginn des Rentenbezugs.

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Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.


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Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Personenkreis

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Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Wohnverhältnisse

Lage und Ausstattung der derzeitigen Wohnung

Gründe für den Wohnungswechsel


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Bei fehlenden Nachweisen verzögert sich die Bearbeitung.

Registrierung als Wohnungssuchende / Wohnungssuchender

Wohnungsgröße der gesuchten Wohnung
Ausstattungsmerkmale

Anlagen

Sie haben die Möglichkeit hier weitere Unterlagen/Nachweise hochzuladen.
Mit einem Klick auf das Plus-Symbol können Sie mehrere Anlagen hinzufügen.

Hinweise

Ich ermächtige das zuständige Finanzamt, die Steuerberaterin/den Steuerberater, die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber und sonstige Stellen (zum Beispiel Arbeitsamt, Sozialamt, Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und -versicherungen) Auskunft über meine Einkommensverhältnisse zu erteilen.

Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten an Vermieterinnen und Vermieter
Ich bin damit einverstanden, dass mein Name, meine Anschrift, meine Telefonnummer sowie die in der Mieter-Selbstauskunft hinterlegten Daten bei beantragter Wohnungsvermittlung an Vermieterinnen und Vermieter frei gemeldeter Wohnungen weitergeleitet werden.

Hinweis gemäß Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen
Personenbezogene Daten dürfen erhoben, gespeichert, verändert und genutzt werden (§§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 DSG NRW, hier in Verbindung mit Punkt 2.1 WNB). Gemäß § 4 DSG kann die Einverständniserklärung zur Speicherung freiwilliger Angaben (mit * gekennzeichnete Daten) jederzeit widerrufen werden. Eine spezielle Wohnungsvermittlung ist dann in diesem Fall nicht mehr möglich.

Gültigkeit Wohnberechtigungsschein und Registrierung/Wiederholungsantrag
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist für 1 Jahr gültig. Wenn Sie innerhalb dieses Jahres keine Wohnung gefunden haben, können Sie einen Wiederholungsantrag stellen. Reichen Sie hierzu Ihren Antrag im Monat des Ablaufs des WBS beim Wohnungsamt ein.

Gebühr
Für die Erteilung eines WBS wird eine Gebühr von bis zu 20 Euro erhoben. Bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) oder Grundsicherung sowie für Inhaberinnen und Inhaber des Itterpasses ist die Ausstellung eines WBS kostenfrei.

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