Beiblatt zur Gewerbemeldung (weitere gesetzlich vertretungsberechtigte Personen / Gesellschafter)

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Beiblatt zur Gewerbemeldung (weitere gesetzlich vertretungsberechtigte Personen / Gesellschafter)

Art der Gewerbemeldung

Der rechtliche Hintergrund für die Gewerbemeldung ist § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung.



Wenn Sie bspw. ein Einzelunternehmen anmelden möchten, ist "natürliche Person" auszuwählen.

Zur Außendarstellung der Betriebsstätte verwendeter Name, der nicht im Handel-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist oder davon abweicht (z.B. Gasthof "Zum lustigen Wirt"; "Ruck-Zuck-GbR").


Dies gilt nur für Tätigkeiten gemäß § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 Gewerbeordnung. Ansonsten ist im Erlaubnisverfahren eine Reisegewerbekarte zu beantragen (§ 55 Gewerbeordnung).


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Gesetzliche Vertreter / geschäftsführende Gesellschafter

Angaben zur Kontaktperson / vertretungsberechtigten Person / juristischen Person / Personengesellschaft

Angaben zur natürlichen Person


Angaben zum Aufenthaltstitel

Gegebenenfalls können Sie hier eine oder mehrere die Erwerbstätigkeit betreffende Auflagen und/oder Beschränkungen zum
Aufenthaltstitel angeben (Zum Beispiel: Gültig bis 01.01.2030).

Mit einem Klick auf das "Plus"-Symbol rechts, können Sie weitere Nachweise/Dateien hochladen.

 


Mit einem Klick auf das "Plus"-Symbol rechts, können Sie weitere Anlagen hochladen.


§ 2 Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige

 

(1) 1 Wird die Gewerbeanzeige elektronisch erstattet, kann die zuständige Behörde zur elektronischen Datenverarbeitung Abweichungen von der Form der in § 1 geregelten Vordrucke, nicht aber vom Inhalt der Anzeige zulassen. 2 Bei einer für die elektronische Versendung an die zuständige Behörde bestimmten Fassung des Vordrucks entfällt das in Feld 33 vorgesehene Unterschriftsfeld gemäß § 13 Satz 2 des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749).


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Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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