Einwilligung DSGVO
Angaben zum Betrieb
Angaben zur Betriebsstätte
Angaben zu gewerbetreibenden Personen
Abschluss

Gewerbeummeldung (nach  § 14 oder § 55 c GewO)

Datenschutz



Hinweise zum Ausfüllen:
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel OHG) ist für jede geschäftsführende Gesellschafterin / jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen sind bei unter "Angaben zur Person" die Angaben zur gesetzlichen Vertreterin / zum gesetzlichen Vertreter einzutragen. Es sind alle gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter zu nennen und falls notwendig muss die Liste über ein Beiblatt ergänzt werden. 

 

Der rechtliche Hintergrund für die Gewerbemeldung ist § 14 oder § 55 c der Gewerbeordnung.

 

Diese Anzeige berechtigt nicht zum Beginn eines Gewerbebetriebes, wenn noch eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist. Zuwiderhandlungen können mit Geldbuße oder Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Diese Anzeige ist keine Genehmigung zur Errichtung einer Betriebsstätte entsprechend dem Planungsrecht und Baurecht.

Angaben zum Betrieb

Wenn Sie bspw. ein Einzelunternehmen anmelden möchten, ist "natürliche Person" auszuwählen.

Zur Außendarstellung der Betriebsstätte verwendeter Name, der nicht im Handel-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragen ist oder davon abweicht (z.B. Gasthof "Zum lustigen Wirt"; "Ruck-Zuck-GbR").

Dies gilt nur für Tätigkeiten gemäß § 55a Abs. 1 Nr. 3, 9 oder 10 Gewerbeordnung. Ansonsten ist im Erlaubnisverfahren eine Reisegewerbekarte zu beantragen (§ 55 Gewerbeordnung).


Eine Handwerkskarte ist bei Vollhandwerken (zulassungspflichtigen Handwerken) notwendig.

Vertretungsberechtigte Person/Betriebsleiter


Angaben zur Hauptniederlassung

Angaben zur Betriebsstätte und zu den Tätigkeiten

Angaben zur Ummeldung

Nach §14 Gewerbeordnung muss eine Ummeldung nur erfolgen, wenn

  1. der Betrieb innerhalb der Gemeinde verlegt wird,
  2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
  3. der Name des Gewerbetreibenden geändert wird. 

Daher wird nur bei diesen Gründen eine Gebühr erhoben.

Frühere Betriebsstätte

Angaben zur Betriebsstätte

Angaben zu den Tätigkeiten

Detaillierte Beschreibung:
Bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: zum Beispiel Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln. Eine allgemeine Angabe wie zum Beispiel "Verkauf von Waren aller Art" reicht nicht aus und wird zusätzliche Rückfragen erforderlich machen. Beschreiben Sie bitte daher detailliert Ihre Tätigkeit.

Detaillierte Beschreibung bitte genau angeben und Tätigkeit möglichst genau beschreiben: zum Beispiel Herstellung von Möbeln, Elektroinstallationen und Elektroeinzelhandel, Großhandel mit Lebensmitteln


Zahl der bei Anzeige tätigen Personen (einschließlich Aushilfen, Ehe- oder Lebensverpartnerte der das Geschäft innehabenden Person); ohne die das Geschäft innehabende Person:

Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:

  • Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
  • Betrieb von Taxiunternehmen
  • Finanzanlagenvermittler
  • Güterkraftverkehrsunternehmen
  • Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
  • Vollhandwerk (zulassungspflichtiges Handwerk)
  • Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
  • Inkassobüros
  • Krankentransporte
  • Makler
  • Privatkrankenanstalten
  • Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
  • Versicherungsvermittler


Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.

Angaben zu gewerbetreibenden Personen

Angaben zur Kontaktperson / vertretungsberechtigten Person / juristischen Person / Personengesellschaft

Angaben zur natürlichen Person


Mit einem Klick auf das "Plus"-Symbol rechts, können Sie weitere Nachweise/Dateien hochladen.

Hinweis:
Bitte achten Sie darauf, für alle weiteren Personen das Beiblatt zur Gewerbemeldung auszufüllen und einzureichen.
Das Beiblatt finden Sie in unserem Serviceportal.


Angaben zum Aufenthaltstitel

Gegebenenfalls können Sie hier eine oder mehrere die Erwerbstätigkeit betreffende Auflagen und/oder Beschränkungen zum
Aufenthaltstitel angeben (Zum Beispiel: Gültig bis 01.01.2030).

Mit einem Klick auf das "Plus"-Symbol rechts, können Sie weitere Nachweise/Dateien hochladen.



§ 2 Elektronische Erstattung der Gewerbeanzeige

 

(1) 1 Wird die Gewerbeanzeige elektronisch erstattet, kann die zuständige Behörde zur elektronischen Datenverarbeitung Abweichungen von der Form der in § 1 geregelten Vordrucke, nicht aber vom Inhalt der Anzeige zulassen. 2 Bei einer für die elektronische Versendung an die zuständige Behörde bestimmten Fassung des Vordrucks entfällt das in Feld 33 vorgesehene Unterschriftsfeld gemäß § 13 Satz 2 des E-Government-Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749).


Gewerbeummeldung (nach  § 14 oder § 55 c GewO)

Ausfüllvorgang abschließen

 

Das Formular ist jetzt vollständig ausgefüllt.

 

Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen möchten, können Sie mit einem Klick auf "Vorschau" Ihre Angaben einsehen. Um Änderungen vorzunehmen, können Sie mit einem Klick auf „zurück“ in das Formular zurückkehren.

 

Mit einem Klick auf "senden" können Sie das Formular einreichen.

 


Speichern und später fortsetzen

Wenn Sie das Formular zwischenspeichern möchten, geben Sie bitte eine E-Mail-Adresse an und drücken auf speichern.

An diese E-Mail-Adresse versendet das System einen Link, über den Sie das Formular mit den bisherigen Eingaben zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufrufen können.

Gewerbeummeldung (nach  § 14 oder § 55 c GewO)

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


all fields marked with a (*) are required and must be filled out