Information über die Gebührenhöhe
Nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land NRW (AVwGebO NRW) und des Allgemeinen Gebührentarifs zur AVwGebO NRW in der jeweils gültigen Fassung sind für Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis folgende Gebühren zu entrichten:
Tarif 2.5.6.3
Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
50 € bis 150 € je Grundstück
Tarif 2.5.6.4
Schriftliche Auskunft, dass kein Baulastenblatt besteht
30 € je Grundstück