Bewohnerparkausweis

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Antragstellende Person


Kontaktperson

Gewerbeadresse

Hinweis:

Sollte Ihre Straße nicht in der Auswahl verfügbar sein, besteht leider keine Berechtigung zur Ausstellung eines Parkausweises. Der Ausfüllprozess kann an dieser Stelle nicht fortgeführt werden.

Hinweis:

Sollte Ihre Hausnummer nicht in der Auswahl verfügbar sein, besteht leider keine Berechtigung zur Ausstellung eines Parkausweises. Der Ausfüllprozess kann an dieser Stelle nicht fortgeführt werden.



Wie viele KFZ möchten Sie angeben?

Für wie viele Kennzeichen gilt der bisherige Parkausweis?

Kraftfahrzeug

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234


Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234


Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Begründung


Bitte außerdem zutreffendes ankreuzen (Mehrfachauswahl ist möglich):

Änderung Kennzeichen KFZ

Bitte tragen Sie hier das bzw. die Kennzeichen ein, für die Ihr Parkausweis bisher gilt.

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234


Bitte tragen Sie hier das bzw. die Kennzeichen ein, für die Ihr Parkausweis in Zukunft gelten soll. Wenn bisherige Kennzeichen beibehalten werden sollen, tragen Sie sie bitte ebenfalls hier ein.

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Zulässige Formate: z.B. ME-AB-1234 bzw. ME-AB1234

Anlagen / Ergänzungen / Bemerkungen

Laden Sie hier bitte eine Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins aller angegebener Fahrzeuge hoch.


Laden Sie hier bitte die Vorderseiten der Fahrzeugscheine aller neu angegebenen Fahrzeuge hoch.


Hinweis:

Bei postalischer Zusendung erhöht sich die Gebühr um 1,00 Euro.

Bei Auswahl des postalischen Versands erhalten Sie einen Gebührenbescheid übermittelt. Sollten Sie die persönliche Abholung wählen, erfolgt die Zahlung direkt vorort.


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