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Beantragung eines Bibliotheksausweises

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Einstiegsseite

Mit diesem Assistenten können Sie digital Ihren Bibliotheksausweis für die Stadtbibliothek Hilden beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis in der Bibliothek abholen und die Jahresgebühr vor Ort bezahlen müssen. Die Abholung ist nach Beantragung frühestens am übernächsten Öffnungstag möglich. Eine elektronische Bezahlung und eine postalische Zustellung des Bibliotheksausweises ist derzeit leider nicht möglich.

Bitte beachten Sie:
Um Ihre Daten zu verifizieren, benötigen wir bei Abholung des Bibliotheksausweises die Vorlage Ihres gültigen Personalausweises oder Ihres gültigen Reisepasses mit Meldebescheinigung.
Sollte ein Anspruch auf eine Ermäßigung oder einen kostenlosen Ausweis bestehen, so wird auch ein Nachweis zwingend benötigt, der bei der Abholung vorgelegt werden muss.

Ein kostenloser Ausweis kann für Mitarbeitende von Institutionen, die zum Stadtgebiet Hilden gehören, ausgestellt werden (z.B. Ämter/Sachgebiete innerhalb der Verwaltung, Schulen, Kitas, Altenheime etc.). Ein Beispiel für den dafür benötigten Nachweis finden Sie hier. Wichtig sind in jedem Fall, dass auf dem Nachweis Stempel und Unterschrift der Institution zu finden sind.

Mit dem Erstellen eines Bibliotheksausweises erkennen Sie die Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Hilden an.
 

Antragsarten

Sollten Sie noch einen alten Ausweis aus diesem Zeitraum besitzen oder sich daran erinnern, einen erhalten zu haben, melden Sie sich bitte via E-Mail unter stadtbibliothek@hilden.de oder telefonisch unter 02103 - 72 1300 bevor Sie dieses Formular ausfüllen, da es sonst zu Doppelungen kommen kann.

Daten der antragsstellenden Person

Wir verwenden Ihre E-Mail-Adresse für folgendes:

  • Benachrichtigung für die Abholung des Ausweises
  • Vormerk- und Fernleihbenachrichtigungen
  • Erinnerung (1 Tag vor Ablauf der Leihfrist; bitte behalten Sie Ihr Konto dennoch selbst im Auge, da die Stadtbibliothek Hilden keine Garantie für den Erhalt der Mail übernehmen kann)
  • 1. Mahnung bei überfälligen Medien (danach per Brief)
  • Monatlicher Veranstaltungsflyer (abbestellbar)

Personendaten

Erziehungsberechtigte Person

Kind

Mit einem Klick auf das Plus-Symbol können Sie weitere Kinder erfassen

Benutzerdaten weiterer Personen

Berechtigt für einen Familienausweis sind alle Haushaltsmitglieder. Minderjährige Kinder können auch außerhalb des Haushaltes des Antragstellenden leben, um berechtigt zu sein. 

Die Anschrift stimmt mit der Adresse der antragstellenden Person überein

Mit einem Klick auf das Plus-Symbol können Sie weitere Kinder erfassen

Hinweise

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Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen möchten, können Sie mit einem Klick auf "Vorschau" Ihre Angaben einsehen. Um Änderungen vorzunehmen, können Sie mit einem Klick auf „zurück“ in das Formular zurückkehren.

 

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