Datenschutzhinweise
Einführung
Antragstellende Person
Gewünschte Urkunde(n)
Abschluss

Urkundenantrag Standesamt

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Einführung

Willkommen zum Onlineformular des Standesamtes für die Beantragung von Urkunden. Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein und Sie bei der Beschaffung der benötigten Urkunden zu unterstützen.

 

Anforderung von Personenstandsurkunden
Sie benötigen eine Personenstandsurkunde (Geburts-, Sterbe-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsregistern)?

Die Geburt war in Hilden?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Geburtenregister.

Die Eheschließung war in Hilden?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Eheregister.

Der Sterbefall hat sich in Hilden ereignet?
Dann erhalten Sie hier eine Personenstandsurkunde aus dem Sterberegister.

Hinweis:
Beim Standesamt Hilden werden nur die Personenstandsregister des Standesamtes Hilden geführt. Wir weisen darauf hin, dass alle kreisangehörigen Städte im Kreis Mettmann ein eigenes Standesamt führen.


Eine genaue und vollständige Angabe Ihrer Daten hilft uns, Ihren Antrag reibungslos zu bearbeiten und mögliche Rückfragen zu vermeiden. Unser Team steht Ihnen bei Fragen oder Problemen gerne zur Verfügung. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, werden wir schnellstmöglich die Bearbeitung vornehmen und Ihnen die gewünschte Urkunde zusenden.

Im Standesamt können die folgenden Urkunden beantragt werden: 

  • Aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • Aus dem Eheregister der letzten 80 Jahre
  • Aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Die Register werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen an unser Stadtarchiv übergeben.

Antragstellende Person


Bitte geben Sie Ihre Meldeadresse an.

kurzfristig erreichbar

Bitte fügen Sie eine Kopie eines Identitätsdokumentes bei (bspw. Personalausweis, Reisepass).

Da Ihre Meldeadresse nicht in Deutschland liegt, laden Sie bitte eine Meldebescheinigung hoch.

Hinweis:

Liegt Ihre Meldeadresse im Ausland, so versenden wir die Urkunde/n nur per Vorauskasse und Einschreiben.

Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, senden wir Ihnen den Gebührenbescheid per E-Mail zu.

Für Einschreiben in EU Länder berechnen wir derzeit 6,00 €, in alle übrigen Länder 9,40 €. Nach Eingang des entsprechenden Gebührenbetrages versenden wir dann die beantragten Urkunden.


Machen Sie Angaben zu der Person, für die die Urkunde beantragt wird.


 


 


Bitte laden Sie einen Nachweis für Ihre Vertretungsmacht hoch.

Das Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie bezieht sich auf die direkte Abstammungslinie zwischen den Personen. Es umfasst die Beziehung zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln, sowie weiteren Vorfahren und Nachkommen. Bei dieser Art der Verwandtschaft gibt es keine seitlichen Abzweigungen oder Verzweigungen.

Das Verwandtschaftsverhältnis in Seitenlinie hingegen bezieht sich auf die Beziehung zwischen Personen, die nicht in direkter Abstammungslinie zueinander stehen, sondern über einen gemeinsamen Vorfahren verbunden sind. Hierzu gehören Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen und andere Verwandte, die nicht in gerader Linie abstammen.
Beschreiben Sie kurz weswegen Sie ein berechtigtes Interesse an der Urkundenausstellung haben.
Alternativ laden Sie ein Vollmachtsdokument hoch.
"Personenstandsurkunden sind auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird."
§62 Abs.1 S.1+2 Personenstandsgesetz (PStG)

Gewünschte Urkunde(n)

Geburtenregister

 

Wählen Sie die jeweilige Anzahl der gewünschten Urkunde(n)/Abschrift(en) aus dem Geburtenregister

Die Kosten für eine einzelne Urkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister betragen 16,00 Euro.
Jede weitere Urkunde/Abschrift aus dem Geburtenregister kostet jeweils 8,00 Euro.




Eheregister

 

Wählen Sie die jeweilige Anzahl der gewünschten Urkunde(n)/Abschrift(en) aus dem Eheregister

Die Kosten für eine einzelne Urkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister betragen 16,00 Euro.
Jede weitere Urkunde/Abschrift aus dem Eheregister kostet jeweils 8,00 Euro.

Sofern Sie Urkunden zu mehreren Eheschließungen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Urkunden zu mehreren Eheschließungen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Urkunden zu mehreren Eheschließungen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Abschriften zu mehreren Eheschließungen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.




Sterberegister

 

Wählen Sie die jeweilige Anzahl der gewünschten Urkunde(n)/Abschrift(en) aus dem Sterberegister

Die Kosten für eine einzelne Urkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister betragen 16,00 Euro.
Jede weitere Urkunde/Abschrift aus dem Sterberegister kostet jeweils 8,00 Euro.

Sofern Sie Abschriften zu mehreren Sterbefällen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Abschriften zu mehreren Sterbefällen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Abschriften zu mehreren Sterbefällen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.

Sofern Sie Abschriften zu mehreren Sterbefällen beantragen, können Sie über das Plus-Symbol weitere Daten angeben.






Bitte überweisen Sie die oben aufgeführte Gebühr.

 

Zahlungsverbindung:

Stadt Hilden, Standesamt

Sparkasse Hilden-Ratingen-Velbert

IBAN DE75 3345 0000 0034 3005 66

BIC WELADED1VEL

Verwendungszweck: 980001 Name der antragstellenden Person (bspw. "980001 Michaela Mustermann")

  • Einen Beleg über die getätigte Überweisung (Zahlungsnachweis) ist diesem Antrag beizufügen.
  • Bitte übersenden Sie kein Bargeld, Verrechnungschecks oder Postwertmarken.



Gewünschte Urkunde(n)

Im Standesamt können die folgenden Urkunden beantragt werden: 
  • Aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • Aus dem Eheregister der letzten 80 Jahre
  • Aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Die Register werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen an unser Stadtarchiv übergeben.

Beachten Sie, dass Sie für Eheschließungen eine "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen"


Im Standesamt können die folgenden Urkunden beantragt werden: 
  • Aus dem Geburtenregister der letzten 110 Jahre
  • Aus dem Eheregister der letzten 80 Jahre
  • Aus dem Sterberegister der letzten 30 Jahre.

Die Register werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen an unser Stadtarchiv übergeben.

Beachten Sie, dass Sie für Eheschließungen eine "beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigen"



Gebühren:

Je nach Art und Anzahl der Urkunden ergeben sich unterschiedliche Gebühren.

  • Mit der Antragstellung einer Urkunde fällt eine Gebühr von 16,00 Euro an.
  • Jede weitere Urkunde aus dem gleichen Register kostet 8,00 Euro.
  • Eine weitere Urkunde aus einem anderen Register kostet 16,00 Euro

Hinweis:

Sie haben angegeben, dass Ihre Meldeadresse im Ausland liegt. In diesem Fall versenden wir die Urkunde/n nur per Vorauskasse und Einschreiben. Sobald Ihr Antrag bearbeitet ist, senden wir Ihnen den Gebührenbescheid per E-Mail zu.

 

Für Einschreiben in EU Länder berechnen wir derzeit 6,00 €, in alle übrigen Länder 9,40 €.

Nach Eingang des entsprechenden Gebührenbetrages versenden wir dann die beantragten Urkunden.

Ausfüllvorgang abschließen

 

Das Formular ist jetzt vollständig ausgefüllt.

 

Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen möchten, können Sie mit einem Klick auf "Vorschau" Ihre Angaben einsehen. Um Änderungen vorzunehmen, können Sie mit einem Klick auf „zurück“ in das Formular zurückkehren.

 

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