Zuhaus-Service Bürgerbüro

Eingeschränkte Mobilität?

Der Service richtet sich speziell an mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise Zuhause betreut werden müssen, oder in Pflegeeinrichtungen wohnen.

 

Das Bürgerbüro bietet mit dem Zuhaus-Service eine zusätzliche Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und deshalb das Rathaus nicht selbst aufsuchen können. Ziel ist es dieser Personengruppe für wichtige Behördengänge entgegen zu kommen - direkt bei Ihnen vor Ort.

Welche Leistungen umfasst der Zuhaus-Service?

Folgende Anliegen können im Rahmen des mobilen Services erledigt werden:

  • Annahme und Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personalausweisen

  • Ausstellung von Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke

  • An- und Ummeldungen des Wohnsitzes

  • Beantragung der Befreiung der Ausweispflicht

  • Meldungen des Verlustes von Ausweisdokumenten

Wenn Sie den Zuhaus-Service nutzen möchten, füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Nach Eingang des Formulars erhalten Sie schriftlich innerhalb von 4-6 Wochen ihren persönliche Service-Termin per Post zugeschickt.




Viele der angebotenen Leistungen sind gebührenfrei. Die aktuellen gebührenpflichtigen Leistungen finden Sie nachfolgend.

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen des Zuhaus-Services nur Barzahlungen akzeptiert werden können.

Kosten Personalausweis:

  • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren 
  • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren

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Zuhaus-Service Bürgerbüro

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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