Sie leben schon seit einigen Jahren in Deutschland und möchten sich nun einbürgern lassen?

Dann können Sie mit dem folgenden Quickcheck unverbindlich überprüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Die Nutzung des Quickchecks führt nicht zu einem Einbürgerungsanspruch. Sie können hierdurch die Wartezeit für einen Termin zur Antragsabgabe bzw. zur Abgabe der Originalunterlagen nicht verkürzen.

Bitte beachten Sie, dass das Einbürgerungsverfahren erst mit der vollständigen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen weiterbearbeitet werden kann. Eine endgültige Entscheidung über die Einbürgerung kann erst nach Prüfung Ihres Antrages getroffen werden.

Für eine Einbürgerung müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen.

Der Quick-Check zur Einbürgerung gibt Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Antrag auf Einbürgerung erfolgreich sein kann oder nicht.

 

Die Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Seite des Kreis Mettman (hier klicken).

Die Nutzung des Quick-Checks führt nicht zu einem Einbürgerungsanspruch.
Sie können hierdurch die Wartezeit für einen Termin zur Antragsabgabe, bzw. Abgabe der Originalunterlagen, nicht verkürzen


Verlinkung zu Flyer und FAQs und Video

  • Flyer: Flyer - Einbürgerung, wie geht das? (kreis-mettmann.de)
  • FAQs: FAQ_zum_neuen_Staatsangehörigkeitsgesetz_StAG_.PDF (kreis-mettmann.de)
  • Video: https://www.kreis-mettmann.de/Kreisverwaltung/Dienstleistungen/index.php?object=tx%7C3718.2&ModID=10&FID=2023.286.1

Quick-Check: Einbürgerung

Identität

Mit einem Nationalpass (Reiseausweis / Pass / Ausweis) können Sie sich identifizieren und ins Ausland reisen. Er wurde Ihnen von der Behörde Ihres Herkunftsstaates ausgestellt und Ihre Staatsangehörigkeit und Personalien damit dokumentiert. Dieser Ausweis enthält ein Foto von Ihnen und benennt Ihren Namen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort.
 

Erforderliche Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis nach §§ 16a , 16b , 16d , 16e , 16f , 17 , 18d , 18f , 19 , 19b , 19e , 22, 23 Absatz 1 , den §§ 23a , 24 , 25 Absatz 3 bis 5 begründet keinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und schließt daher die Einbürgerung aus.

Aufenthaltsdauer

Als rechtmäßig gelten Zeiten in Deutschland, in denen Sie eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU haben. Als Staatsangehöriger eines Staates der Europäischen Union oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz gilt der Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich als rechtmäßig.
Für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte zählen auch die Zeiten der vorhergehenden Aufenthaltsgestattung.
 

Sprachkenntnisse und besondere Integrationsleistungen

Besondere Integrationsleistungen nachzuweisen, ist eine komplexe Einzelfallentscheidung, in welcher der Gesamteindruck Ihres Lebens in Deutschland betrachtet wird.

Besondere Integrationsleistungen können beispielsweise angenommen werden bei Sprachkenntnissen auf dem Sprachniveau C1 und zusätzlich bei besonderen Leistungen / Abschlüssen in Schule / Ausbildung / Studium oder langjährigem ehrenamtlichen Engagement.

Deutsche/r Ehepartner/in

Die Ehe, beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerschaft muss seit grundsätzlich 2 Jahren bestehen und gültig geschlossen worden sein. Sie kann auch bis zu einem Jahr nach dem Tod des Partners oder nach Rechtskraft der Ehescheidung erfolgen, wenn aus der Ehe ein deutsches Kind hervorgegangen ist.

Sprachzertifikat oder deutscher Bildungsabschluss

Ein Sprachzertifikat erhalten Sie nach bestandener Prüfung bei jedem anerkannten Sprachprüfungszentrum. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
 

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Darunter ist zu verstehen, dass die Grundzüge der deutschen Rechtsordnung, Kultur und Geschichte bekannt sind. Dazu zählen auch die demokratischen Werte in Deutschland, die Prinzipien des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung, Toleranz und Religionsfreiheit.
Die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland müssen nachgewiesen werden.
Der Nachweis erfolgt über einen Einbürgerungstest oder den bestandenen Test „Leben in Deutschland“, einen erfolgreichen Abschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule oder ein abgeschlossenes Studium in Politik, Gesellschaftslehre oder Geschichte der Bundesrepubik Deutschland.


Lebensunterhalt

Eine Einbürgerung ist grundsätzlich möglich, sofern Sie keine Leistungen nach dem 2. Buch und / oder 12. Buch Sozialgesetzbuch beziehen (zum Beispiel Sozialhilfe, Grundsicherung, Bürgergeld).

Wenn Sie eine dieser Leistungen beziehen, beantworten Sie diese Frage bitte mit "Nein."


Straftat

Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer erheblichen Strafe (beispielsweise mehr als 90 Tagessätze, oder mehr als drei Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt beziehungsweise gegen Sie aufgrund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist.

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Eine Einbürgerung ist nicht möglich, wenn Sie sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vorliegen.

Übersicht der Voraussetzungen

Identität

Ihre Identität kann aller Voraussicht nach mit Ihrem Nationalpass geklärt werden.

Identität

Da Ihre Identität ohne gültigen Nationalpass nicht eindeutig geklärt werden kann, ist eine Einbürgerung voraussichtlich nicht möglich.


Erforderliche Aufenthaltserlaubnis

Sie besitzen voraussichtlich die erforderliche Aufenthaltserlaubnis.

Erforderliche Aufenthaltserlaubnis

Sie besitzen voraussichtlich nicht die erforderliche Aufenthaltserlaubnis.


Aufenthaltsdauer

Sie erfüllen voraussichtlich die erforderliche Aufenthaltszeit von fünf Jahren.

Aufenthaltsdauer

Es sieht so aus, als würden Sie momentan nicht die notwendige Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung erfüllen.
Es gibt aber weitere Möglichkeiten, in denen eventuell eine Einbürgerung infrage kommt.

  • Besondere Integrationsleistungen, die von der Einbürgerungsbehörde im Einzelfall berücksichtigt werden, sind zum Beispiel sehr gute Deutschkenntnisse, besonders gute schulische oder berufliche Leistungen, ein besonders guter Ausbildungsabschluss oder eine längere ehrenamtliche Arbeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein. Die Einbürgerungsbehörde kann darüber hinaus weitere besondere Integrationsleistungen würdigen.
  • Falls Sie mit einer/einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet oder mit ihr/ihm in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, könnten Sie bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland eingebürgert werden.


Die Entscheidung darüber trifft die Einbürgerungsbehörde.
 


Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch besondere Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen

Sie können vermutlich die Aufenthaltsdauer auf drei Jahre verkürzen, wenn Sie Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 vorweisen können und zusätzlich herausragende berufliche Leistungen, besondere Leistungen / Abschlüsse in Schule / Ausbildung / Studium bzw. alternativ längerfristige ehrenamtliche Arbeit bei einer gemeinnützigen Organisation oder einem Verein nachweisen können.
 

Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch besondere Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen

Sie können die erforderliche Aufenthaltszeit vorraussichtlich nicht verkürzen.

Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch besondere Sprachkenntnisse und Integrationsleistungen

null

Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch den/die deutsche/n Ehepartner/in

Sie können die erforderliche Aufenthaltszeit vorraussichtlich auf drei Jahre verkürzen.
 

Verkürzung der Aufenthaltsdauer durch den/die deutsche/n Ehepartner/in

Sie können die erforderliche Aufenthaltszeit vorraussichtlich nicht verkürzen.
 


Sprachzertifikat / Deutscher Bildungsabschluss

Sie können Ihre Deutschkenntnisse voraussichtlich durch ein Sprachzertifikat oder einen deutschen Bildungsabschluss (Schule, Berufsausbildung oder Studium) nachweisen. Bitte legen Sie im Rahmen des Einbürgerungsantrags Ihr Zertifikat oder Ihre Abschlussurkunde vor.

Sprachzertifikat / Deutscher Bildungsabschluss

Von der Voraussetzung der Kenntnisse der deutschen Sprache gibt es zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Alter oder Behinderung Ausnahmemöglichkeiten.  Eventuell kann es zum Beispiel im Zusammenhang mit einer Krankheit erforderlich werden, das Krankheitsbild durch ein geeignetes ärztliches Attest / Gutachten zu dokumentieren. 


Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können voraussichtlich nachgewiesen werden.
 

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland

Sie erfüllen vermutlich nicht die Voraussetzungen.

Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland können Sie nachweisen über einen Einbürgerungstest oder den bestandenen Test Leben in Deutschland oder einen erfolgreichen Abschluss einer allgemeinbildenden Schule in Deutschland.
 


Lebensunterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern und erfüllen damit wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Die genaue Prüfung erfolgt im Rahmen des Einbürgerungsantrages und berücksichtigt Faktoren wie Ihren Lohn, Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, die Anzahl von Personen, die Sie unterhalten müssen (zum Beispiel Kinder) oder Ihre Wohnungssituation. Die Einkünfte und Ausgaben müssen im Einbürgerungsverfahren nachgewiesen werden (zum Beispiel Lohnabrechnungen, Einkommenssteuerbescheide).

Lebensunterhalt

Sie können Ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig sichern und beziehen gegebenenfalls
Transferleistungen nach dem 2. Buch und/oder 12. Buch Sozialgesetzbuch. Dies schließt Sie grundsätzlich von Möglichkeit einer Einbürgerung aus. Eventuelle Härtefälle können im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens geprüft werden.


Straftat

Wenn Sie zu einer Straftat verurteilt wurden, ist eine Einbürgerung voraussichtlich nicht möglich.

Straftat

Bei Ihnen scheint kein Ausschlusskriterium aufgrund einer Verurteilung vorzuliegen.


Freiheitliche demokratische Grundordnung

Da Sie sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen, liegt hier voraussichtlich kein Ausschlusskriterium vor.

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Eine Einbürgerung ist nicht möglich, wenn Sie sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes bekennen und Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung vorliegen. 


Die Nutzung des Quickchecks führt nicht zu einem Einbürgerungsanspruch.
Sie können hierdurch die Wartezeit für einen Termin zur Antragsabgabe, bzw. Abgabe der Originalunterlagen, nicht verkürzen.

 

Ihr Quickcheck ist nicht in allen Punkten grün markiert? Zur Klärung kontaktieren Sie bitte einbuergerung@hilden.de.


Abschluss

Sie haben den Quickcheck vollständig ausgefüllt.

 

Mit einem Klick auf "weiter zum Antrag" werden Sie direkt zum Online-Antrag auf Einbürgerung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass das Antragsformular, das Sie nachfolgend ausfüllen, in allen Punkten vollständig ausgefüllt sein muss.

 

Sollten Sie keinen Antrag stellen wollen, können Sie den Vorgang über den entsprechenden Button abbrechen.

 

Hinweis:

Für die Antragstellung werden Verwaltungsgebühren erhoben. Pro erwachsene Person/jedes minderjährige Kind, das alleine eingebürgert werden soll, beträgt die Gebühr 255 Euro. Für ein miteinzubürgerndes Kind beträgt die Gebühr 51 Euro.

 

Auch bei einer Ablehnung oder Rücknahme des Antrages werden Gebühren fällig.  

powered by XIMA® formcycle
all fields marked with a (*) are required and must be filled out