Antrag: Handwerkerparkausweis, Pflegedienstparkausweis, Ärzte (usw.)

Antrag: Handwerkerparkausweis, Pflegedienstparkausweis, Ärzte (usw.)

Art & Geltungsgebiet

Die jeweiligen Kosten finden Sie in unserem Serviceportal.

Angaben der Firma

Juristische Person:
Sie wird oft auch als Firma, Behörde, Anstalt oder Verein bezeichnet. Man versteht darunter eine Personenvereinigung oder ein Zweckvermögen mit gesetzlich anerkannter Rechtsfähigkeit.

Personengesellschaft:
Eine Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie entsteht, wenn sich mindestens zwei Rechtsträger (natürliche und/oder juristische Personen sowie Personengesellschaften) zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes sich zusammenschließen. Die sogenannten Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt, das heißt mit dem Gesellschaftsvermögen und mit ihrem Privatvermögen. Beispiele dafür sind
  • eheliche Lebensgemeinschaft (verfolgt keinen bestimmten Zweck; § 1353 Absatz 1 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)),
  • Gütergemeinschaft (§ 1411 und § 1485 BGB)
  • Erbengemeinschaft (entsteht kraft Gesetzes; § 2032 BGB).
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR),
  • offene Handelsgesellschaft (OHG),
  • Kommanditgesellschaft (KG).

Fahrzeug

Anlagen

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Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung des Handwerkerparkausweises

Geltungsbereich: Handwerkerparkausweis

 

Der Handwerkerparkausweis kann für das Stadtgebiet Hilden und den Regierungsbezirk Düsseldorf oder wahlweise für Gesamt-NRW erteilt werden.

 

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die

  • regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
  • spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.

Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

 

Zuständigkeit für Antragsbearbeitung

Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebs zuständigen Behörde zu stellen.

Betriebe mit Betriebssitz in Hilden stellen den Antrag bei der

 

Stadt Hilden, Ordnungsamt

Am Rathaus 1

40721 Hilden

02103 / 72 – 326

ordnungsamt@hilden.de

 

Antragssteller mit Betriebssitz außerhalb NRW können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Einsatz erfolgt.

 

Berechtigungsumfang

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§45 Abs. 1b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz

 

Fahrzeugwechsel

Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Originalparkausweis sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Änderung vorgelegt werden.

 

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Nachträglich beantragte weitere Handwerkerparkausweise können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.

 

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.


Hinweise und Erläuterungen zur Erteilung des Pflegedienst-Parkausweises

Berechtigungsumfang

Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Dienstleistungen der Alten- und Krankenpflege zum Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
  • an Parkuhren und an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§13 Abs. 1 StVO)
  • in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
  • auf Bewohnerparkplätzen (§45 Abs. 1b StVO)

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz. Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.

Fahrzeugwechsel Bei einem Fahrzeugwechsel müssen der Originalparkausweis sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Änderung vorgelegt werden.

 

Gültigkeit

Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

 

Verwaltungsgebühren

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.


Ausfüllvorgang abschließen

 

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Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen und/oder anpassen möchten, können Sie mit einem Klick auf "zurück" in das Formular zurückkehren.

 

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Antrag: Handwerkerparkausweis, Pflegedienstparkausweis, Ärzte (usw.)

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


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