Geltungsbereich: Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis kann für das Stadtgebiet Hilden und den Regierungsbezirk Düsseldorf oder wahlweise für Gesamt-NRW erteilt werden.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Handwerksbetriebe, die
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
- spezielle Service- und Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen.
Die Firmenfahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein. Für Fahrzeuge, die nicht auf die Firma oder den Gewerbetreibenden zugelassen sind oder nicht mit fester Firmenbeschriftung versehen sind, kann keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Zuständigkeit für Antragsbearbeitung
Anträge sind bei der für den Hauptsitz des Betriebs zuständigen Behörde zu stellen.
Betriebe mit Betriebssitz in Hilden stellen den Antrag bei der
Stadt Hilden, Ordnungsamt
Am Rathaus 1
40721 Hilden
02103 / 72 – 326
ordnungsamt@hilden.de
Antragssteller mit Betriebssitz außerhalb NRW können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Einsatz erfolgt.
Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot nach Zeichen 286/290.1 StVO
- an Parkuhren und an Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§13 Abs. 1 StVO)
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§45 Abs. 1b StVO)
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss der Originalparkausweis sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 zur Änderung vorgelegt werden.
Gültigkeit
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.
Nachträglich beantragte weitere Handwerkerparkausweise können an die Laufzeit des ersten Parkausweises angepasst werden.
Verwaltungsgebühren
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie bitte nach Erhalt Ihrer Genehmigung unter Angabe des Kassenzeichens auf das in der Genehmigung angegebene Konto.