Anmeldung einer Geburt

Einwilligung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung

Zur Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Erhebung und Verarbeitung aller notwendigen personenbezogenen Daten. Dabei handelt es sich insbesondere um Name, Anschrift, Kontaktdaten sowie sonstige notwendige Angaben. Diese Daten werden auf dem Server der zuständigen Stelle gespeichert und können nur von berechtigten Personen eingesehen werden. Für den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um ein hohes Schutzniveau zu schaffen. Wir halten uns dabei an die Datenschutz-Grundverordnung und das für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen einschlägige Datenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen sowie datenschutzrelevante Vorschriften, die in Spezialgesetzen festgelegt sind. Ihre Daten werden ausschließlich über sichere Kommunikationswege an die zuständige Stelle übergeben. Darüber hinaus ist für jede weitere Datenerhebung die Zustimmung des Nutzers erforderlich. Eine automatische Löschung erfolgt nach 180 Tagen, insofern entsprechende Daten nicht weiter benötigt werden. In Fällen mit einer gebührenpflichtigen Verarbeitung kann es vorkommen, dass zur Abwicklung der Bezahlung Ihre bezahlrelevanten Daten an den ePayment-Provider übermittelt werden.

 

Rechte der betroffenen Person: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Stadt Hilden um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 16 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Stadt Hilden die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten verlangen. Nach § 17 DSGVO haben Sie gegenüber der Stadt Hilden das Recht, die Löschung von personenbezogenen Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an die Stadt Hilden übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

 

Hinweis:

Mit dem Versand von Online-Anträgen und daraus resultierenden Verwaltungsleistungen können Gebühren bzw. Kosten verbunden sein. Weitere Informationen finden Sie in unserem Serviceportal. Dort ist zu jeder Verwaltungsleistung, die für Sie mit Gebühren bzw. Kosten verbunden ist, die jeweilige Gebührensatzung und/oder der Hinweis auf mögliche Kosten aufgeführt.

 


Anmeldung einer Geburt

Vorprüfung einzureichender Unterlagen

Sehr geehrte Eltern,

 

bitte beantworten Sie zunächst die folgenden Fragen, um zu prüfen, welche Unterlagen das Standesamt von Ihnen benötigt.

 

Bitte füllen Sie in jedem Fall das Formular zur Anmeldung der Geburt vollständig aus (Button am Ende dieser Seite)

 

In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Angaben genauer geprüft werden. In diesen Fällen wird sich das Standesamt bei Ihnen per E-Mail melden.


Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.

 

Das Standesamt benötigt nach aktuellem Stand keine Unterlagen von Ihnen.

 

Sollte das Standesamt dennoch Unterlagen benötigen, werden wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Bitte füllen Sie im nächsten Schritt das Formular zur Anmeldung der Geburt aus.

Wann und wo hat die Eheschließung der Eltern stattgefunden?


Wann und wo hat die Eheschließung der Mutter stattgefunden?

Wann und wo fand die Eheschließung der Mutter statt?

Wann und wo wurde die Ehe der Mutter durch Scheidung aufgelöst?

Wann und wo fand die Eheschließung der Mutter statt?

Wann und wo wurde die Ehe der Mutter durch Tod des Ehegatten aufgelöst?

Sie erhalten eine separate E-Mail mit den vorzulegenden Unterlagen.

 

Bitte füllen Sie im nächsten Schritt das Formular zur Anmeldung der Geburt aus.

Zur Beurkundung benötigt das Standesamt folgende Dokumente im Original. Bitte lassen Sie dem Standesamt die folgenden Unterlagen postalisch oder per Briefeinwurf in den Briefkasten des Rathauses zukommen:

  • Eheurkunde vom Standesamt der Eheschließung mit Hinweisteil zu den Geburtseinträgen
    Wenn die Eheurkunde keinen Hinweisteil hat, reichen Sie bitte zusätzlich die Geburtsurkunden des/der nicht in Hilden geborenen Elternteils/-e ein.
  • Eheurkunde vom Standesamt der Eheschließung 
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • Eheurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftanerkennung mit Zustimmung des Ehemannes der Mutter

    Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und/oder gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt/Beistandschaften Ihres Wohnortes oder einem Notar.

Hinweis:

Bei der Stadtverwaltung Hilden vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter beistandschaften@hilden.de.

 

In Ausnahmefällen kann die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt erfolgen, jedoch nicht die Erklärung über die gemeinsame Sorge. Um die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen bedarf es eines Termins mit ggf. erheblichen Wartezeiten und einer längeren Bearbeitungsdauer.

  • Ergebnis eines Gentests einer qualifizierten Stelle

Geeignete qualifizierte und zertifizierte Labore können über die deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) eingesehen und gefunden werden.

  • Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • Eheurkunde der Mutter
  • Rechtskräftiger Scheidungsbeschluss
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftanerkennung

Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und/oder gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt/Beistandschaften Ihres Wohnortes oder einem Notar.

 

Hinweis:

Bei der Stadtverwaltung Hilden vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter beistandschaften@hilden.de.

 

In Ausnahmefällen kann die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt erfolgen, jedoch nicht die Erklärung über die gemeinsame Sorge. Um die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen bedarf es eines Termins mit ggf. erheblichen Wartezeiten und einer längeren Bearbeitungsdauer.

  • Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • Eheurkunde der Mutter
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftanerkennung

Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und/oder gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt/Beistandschaften Ihres Wohnortes oder einem Notar.

Hinweis:

Bei der Stadtverwaltung Hilden vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter beistandschaften@hilden.de.

 

In Ausnahmefällen kann die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt erfolgen, jedoch nicht die Erklärung über die gemeinsame Sorge. Um die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen bedarf es eines Termins mit ggf. erheblichen Wartezeiten und einer längeren Bearbeitungsdauer.

  • Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Vaterschaftanerkennung

    Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und/oder gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt/Beistandschaften Ihres Wohnortes oder einem Notar.

 

Hinweis:

Bei der Stadtverwaltung Hilden vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter beistandschaften@hilden.de.

 

In Ausnahmefällen kann die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt erfolgen, jedoch nicht die Erklärung über die gemeinsame Sorge. Um die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen bedarf es eines Termins mit ggf. erheblichen Wartezeiten und einer längeren Bearbeitungsdauer.

  • Sorgeerklärung
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde des letzten Geschwisterkindes
  • schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme, die bei der Geburt zugegen war

Wir behalten uns vor, weitere Unterlagen von Ihnen zu fordern. Diesbezüglich werden wir uns per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bitte füllen Sie im nächsten Schritt das Formular zur Anmeldung der Geburt aus.

Anmeldung einer Geburt

Die mit einem Stern (*) gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt sein.

Kontakt

Angaben über das Kind (zum Zeitpunkt der Geburt)


Bitte reichen Sie zusätzlich die schriftliche Geburtsanzeige der Hebamme ein, die bei der Geburt zugegen war.

 

Zudem ist eine persönliche Vorsprache im Standesamt Hilden notwendig. Hierzu werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Angaben über die leibliche Mutter (zum Zeitpunkt der Geburt)




Angaben über den Vater (zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes/Vaterschaftserkennung)

Familienstand

verheiratet

Sonstige Angaben

Wenn die Vaterschaft anerkannt werden soll und/oder gleichzeitig eine Erklärung über die gemeinsame Sorge erfolgen soll, vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt/Beistandschaften Ihres Wohnortes oder einem Notar und reichen diese Urkunden gemeinsam mit Ihren Dokumenten beim Standesamt zur Beurkundung im Original ein.

 

Hinweis:

Bei der Stadtverwaltung Hilden vereinbaren Sie einen Termin per E-Mail unter beistandschaften@hilden.de.

 

In Ausnahmefällen kann die Vaterschaftsanerkennung auch beim Standesamt erfolgen, jedoch nicht die Erklärung über die gemeinsame Sorge.

Um die Vaterschaftsanerkennung vorzunehmen bedarf es eines Termins mit ggf. erheblichen Wartezeiten und einer längeren Bearbeitungsdauer.

Geburtsdatum und Geburtsort des letzten Kindes (Geschwisterkind des Neugeborenen)

Bitte tragen Sie das Geburtsdatum des jüngsten Geschwisterkindes ein und nicht das Geburtsdatum Ihres neugeborenen Kindes.


Urkunden:

Sie erhalten 3 kostenfreie Geburtsurkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und zur Vorlage bei der Krankenkasse. Die kostenfreien Urkunden sind zweckgebunden und müssen an die genannten Ämter abgegeben werden.

 

Sie können darüber hinaus jedoch weitere (kostenpflichtige) Geburtsurkunden beantragen. Die erste Urkunde kostet 16,00 Euro, jede weitere 8,00 Euro.

Ich möchte folgende Urkunden zusätzlich bestellen (bitte Anzahl angeben):



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Wenn Sie Ihre Daten nochmals prüfen möchten, können Sie mit einem Klick auf "Vorschau" Ihre Angaben einsehen. Um Änderungen vorzunehmen, können Sie mit einem Klick auf „zurück“ in das Formular zurückkehren.

 

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