Uns ist bekannt, dass unsere Angaben zur Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen der Eheschließung dienen und wir auch Angaben zu Ehehindernissen zu machen haben, die sich aus einer ausländischen Staatsangehörigkeit eines Eheschließenden ergeben. Soweit wir davon betroffen sind, werden wir noch über Besonderheiten ausländischer Rechtsordnungen informiert werden.
Alle vorstehenden Angaben haben wir nach bestem Wissen gemacht. Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben rechtlich geahndet werden können.
Wir haben nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen könnte. Wir werden alle vor der Eheschließung eintretende Änderungen umgehend dem Standesamt Hilden (ehe@hilden.de) mitteilen.
Die erforderlichen Unterlagen reichen wir dem Standesamt innerhalb der nächsten 14 Tage ein. Verzögerungen teilen wir dem Standesamt unverzüglich mit.
Sollten wir innerhalb der genannten Frist keine Unterlagen einreichen oder uns beim Standesamt melden, ist uns bekannt, dass das Standesamt in diesem Falle davon ausgeht, dass wir an dem Eheschließungstermin nicht mehr festhalten wollen. Das Standesamt wird den Eheschließungstermin dann unaufgefordert wieder frei geben.
Hinweis:
Personenstandsregister, die in Hilden geführt werden, müssen nicht extra beim Standesamt Hilden beantragt werden. Dies sind Geburtenregister bei Geburten in Hilden, Eheregister, sofern die Ehe in Hilden geschlossen wurde und Auszüge aus dem Lebenspartnerschaftsregister sofern die Lebenspartnerschaft in Hilden begründet wurde.
Personen die in Hilden wohnen, müssen keine erweiterte Meldebescheinigung einreichen.
Uns ist bekannt, dass in Verbindung mit unserer Eheschließung zusätzliche Kosten anfallen können (z.B. bei Samstagstrauungen oder Trauungen außerhalb der Amtsräume). Die entsprechenden Kosten sind aus der aktuellen Satzung der Stadt Hilden zu entnehmen.